Electronic Government kennen wir seit 20 Jahren. Heute diskutieren
wir «Smart Government». Was ist eigentlich der Unterschied? Vereinfacht
gesagt, hat das E-Government versucht, analoge Verwaltungsprozesse durch
digitale Prozesse zu ersetzen. Die Schnittstelle zur Bürgerin oder zum
Bürger ist in der Regel die Website eines Gemeinwesens. Dank dieser
Digitalisierung entsteht ein grosses Potenzial, Prozesse
zu verschlanken, über Ämter und Gemeinwesen zu verknüpfen, 24 Stunden
pro Tag verfügbar zu machen, der Bürgerin oder dem Bürger staatliche
Leistungen nach Lebenslagen anzubieten, sprich: die
Dienstleistungsqualität deutlich zu erhöhen. Das hat bisher nur zum Teil
funktioniert. Smart Government denkt Verwaltung anders: Im Zentrum
stehen Daten, nicht die bisherigen Prozesse und Zuständigkeiten. Daten
werden gesammelt (z.B. mit Internet der Dinge), verbunden, analysiert
und für neue Leistungen verwendet. Der Kreativität, was mit den Daten
entwickelt werden kann, sind kaum Grenzen gesetzt. Daher sind kreative
Netzwerke mit privaten und staatlichen Akteuren besonders geeignet, das
«Design» öffentlicher Leistungen neu zu entwickeln. Funktionalitäten,
d.h. die Stiftung von Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger, dominieren
die Anwendungen. Die Entwicklung von E-Government zu Smart Government
ist keine «disruptive Veränderung». Der Übergang ist vielmehr fliessend,
das eine baut auf dem anderen auf. Metaphorisch kann von Generationen
der Digitalisierung in der Verwaltung gesprochen werden: «Generation E»
und «Generation S». Dieses Thesenpapier bezieht Erkenntnisse aus der
internationalen Literatur ein, fokussiert aber primär auf die Situation
in der Schweiz.
DOI: 10.21259/IMPuls/2018/01
ISSN 2624-585X